
Perspektiven für morgen schaffenUnser Ziel: Angehende Humanmediziner fördern und die medizinische Versorgung in ländliche Regionen stärken


Die Marienhaus-Stiftung und die B Braun Melsungen AG haben im Jahr 2012 die heutige Edith Stein Stiftung gegründet. Unter dem damaligen Namen „Edith-Stein-Trägerstiftung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar“ wurde die Errichtung einer medizinischen Fakultät verfolgt. Dies dienste dem übergeordneten Ziel, die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen um perspektivisch ländliche Regionen mit hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten auszustatten und so die medizinische Versorgung in Zukunft zu sichern.
Die Errichtung der medizinischen Fakultät konnte jedoch nicht verwirklicht werden. An dem übergeordneten Ziel sollte jedoch festgehalten werden. Um dies zu verwirklichen haben die Gremien im Jahr 2023 den Prozess angestoßen die Stiftung in eine Verbrauchsstiftung, die heutige „Edith Stein Stiftung“ umzuwandeln. Mit den Mitteln der Stiftung soll fortan ein Stipendienprogramm etabliert werden, welches Studierende der Humanmedizin fördert und diese perspektivisch für einen definierten Zeitraum für Einsätze in der Region bindet.
Gem. §2 Abs.1 und 2 der Satzung der Edith Stein Stiftung ergibt sich folgender Zweck der Stiftung:
Der Stiftungsrat der Edith Stein Stiftung besteht aus mind. drei bis max. zehn Mitgliedern. Darunter ein Vorsitzender sowie ein stv. Vorsitzender. Die Mitglieder des Stiftungsrats verfügen über besondere Fachkompetenzen und Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgaben und Ziele der Stiftung.
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seinen Tätigkeiten und entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
Aktuelle Mitglieder:
Der Vorstand der Edith Stein Stiftung besteht aus mind. drei und max. fünf Personen. Darunter der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende.
Hauptaufgabe des Vorstandes ist die Verwaltung der Stiftung gem. gültiger Gesetzte, der Satzung sowie vom Stiftungsrat gefasster Beschlüsse.
Darunter fallen insbesondere:
Zur Erfüllung seiner Aufgaben agiert der Vorstand nach einer verabschiedeten Geschäftsordnung.
Darüber hinaus ernennt der Vorstand eine kaufmännische Leitung zur Unterstützung bei der Geschäftsführung der Stiftung.
Aktuelle Mitglieder: